An der Flensburger Förde zu Hause…
Wasser- und Bodenverband Langballigau
Herzlich Willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Unsere Aufgaben
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes im Einzugsbereich der Langballigau.
Wir möchten Ihnen daher die Aufgaben des Wasser- und Bodenverbandes und die Mitgliedschaft erläutern.
Was tun wir?
Zu den Hauptaufgaben gehören die Gewässerunterhaltung, der Hochwasserschutz, die Entwässerung und Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen sowie der Schutz von Grundstücken vor Sturmfluten.
Der Wasser- und Bodenverband Langballigau ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 5200 ha großen Einzugsgebiet der Langballigau. Es umfasst Teile der Gemeinden Lang-ballig, Westerholz, Dollerup, Quern, Grundhof, Sörup, Husby und Ringsberg.
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Im Anlagen-verzeichnis des Verbandes sind offene Gewässer und Rohrleitungen mit insgesamt 166 km Länge verzeichnet. Durch die Unterhaltung der Gewässer wird das gleichmäßig auf alle Grundstücke fallende Niederschlags-wasser möglichst schadlos in Richtung Ostsee abgeführt.
In den Ortslagen werden in der Regel Schmutz- und Regenwasser von den Gemeinden in der Kanalisation erfasst. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser und das eingesammelte Regenwasser werden dann aber auch durch die vom Wasser- und Boden-verband unterhaltenen Gewässer weiter abgeleitet.
Gleichzeitig werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung wichtige Aufgaben im Sinne des Naturschutzes (z.B. Pflege und Erhaltung von Fließgewässern) durchgeführt.
Wer sind wir?
Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als regionale Selbstverwaltungen sind die Wasser- und Bodenverbände mit ehrenamtlich tätigem Vorstand und Verbandsausschuss vor Ort für den geregelten Wasserabfluss im Verbandsgebiet zuständig. Sie unterhalten die im Anlagenverzeichnis der Verbände beschriebenen Anlagen (offene Gewässer, Gräben, Rohr-leitungen und ggf. Deiche).
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Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Wasser- und Bodenverbände ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Mitglieder des Verbandes sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswasser-verbandsgesetzes (LWVG) und der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Langballigau die jeweiligen Eigentümer aller Grundstücke, die sich in seinem Verbandsgebiet befinden. Diese Mitgliedschaft beruht also nicht auf Freiwilligkeit, sondern besteht Kraft des Gesetzes.
Die notwendigen Daten zur Pflege des Mitgliederverzeichnisses erhalten wir auf der o.g. gesetzlichen Grundlage von den Katasterämtern des Landes Schleswig-Holstein.
Beiträge
Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer und Rohrleitungen sowie für die innere Organisation des Verbandes sind nach dem Landeswasser-verbandsgesetz (LWVG) von allen Mitgliedern durch Beiträge aufzubringen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf der oben genannten gesetzlichen Grundlage. Die Höhe der Beiträge wurde dementsprechend vom Verbands-ausschuss in der Haushaltssatzung beschlossen.
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Die Beiträge werden vier Wochen nach Zustellung eines Bescheides fällig.
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag bzw. Mindestbeitrag pro Mitglied von 21,50 € jährlich sowie einem Flächenbeitrag und ggf. weiteren Zuschlägen. Der Flächenbeitrag wird jedoch nicht erhoben, wenn für einen Eigentümer die Gesamtgröße der Grundstücke insgesamt 5000 m² nicht überschreitet.
Zuschläge werden dann erhoben, wenn z.B. gesammeltes Regenwasser direkt in die Rohrleitungen des Verbandes eingeleitet wird oder wenn größere Grundstücksanteile bebaut bzw. befestigt sind.
Hinweis:
Unberührt von dieser Beitragshebung sind die Gebühren, die Grundstückseigentümer für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser und die Benutzung der Kanalisation an die Gemeinde zahlen.
Unser Vorstand

Lars-Peter Jacobsen
stellver. Vorsteher
Nordballig
Svend Witt
Beisitzer
Langballig
Jürgen Hansen
Beisitzer
Dollerupholz
Peter Dietrich Marxen
Beisitzer
Dollerup
Holger Nissen
Beisitzer
Ringsberg
Peter Andresen
Beisitzer
Quern
Das Verbandgebiet
Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Langballigau umfasst die Bereiche entlang der Langballigau und ihrer Zuflüsse, einschließlich der Schulau. Es erstreckt sich von den Quellen bis zur Mündung der Langballigau in die Flensburger Förde, sowie den gesamten linken Zulauf der Schulau bis zur Mündung in die Langballigau.
Der Wasser- und Bodenverband Langballigau ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 5200 ha großen Einzugsgebiet der Langballigau. Es umfasst Teile der Gemeinden Langballig, Westerholz, Dollerup, Quern, Grundhof, Sörup, Husby und Ringsberg.

Satzung