Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
des
Wasser- und Bodenverbandes Langballigau
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 7 ff. des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Landeswasserverbandsgesetz — LWVG) wird nach Beschlussfassung des Verbandsaus-schusses vom 05.12.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird festgesetzt auf
418.400, – EUR.
Der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts wird festgesetzt auf
0,- EUR.
§2
Es werden festgesetzt:
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Darlehensaufnahmen auf 0,- EUR
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000,- EUR
- Der Hebetermin auf den 01.09.2025
§3
Die Hebesätze der Beitragsabteilungen werden wie folgt festgesetzt:
Gewässerunterhaltung, Grundbeitrag 20,- EUR/Mitglied
Gewässerunterhaltung, Flächenbeitrag 12,- EUR/BE
Rohrleitungsunterhaltung ohne Gewässereigenschaft 5,- EUR/BE
Kapitaldienst – EUR/Nha/ha
Deichunterhaltung 500,- EUR/BE
Schöpfwerksunterhaltung – EUR/BE/ha
Beiträge f. Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen – EUR/ha
Öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Verbandssatzung am: ______________
